Gerne beraten wir Sie in rechtlichen Aspekten von Kauf und Verkauf, Begründung von Stockwerkeigentum mit den dazugehörigen Reglementen, Wertquotenberechnungen, Teilung von Grundstücken und Regelungen von Dienstbarkeiten usw.
Auch Steuerfragen sollten beim Kauf und Verkauf von Immobilien berücksichtigt werden. Gerne berechnen wir nach dem Verkauf Ihrer Liegenschaft die Grundstückgewinnsteuer.